Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REINIGUNGSLEISTUNGEN (AGB)
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Reinigung Tuna, Fleher Str. 180 in 40223 Düsseldorf an den Kunden erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und andere Textilien (das Reinigungsgut), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.
1.2
Die Reinigung Tuna weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Reinigung Tuna dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für die Reinigung Tuna nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.
- REINIGUNGSLEISTUNGEN
Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Die Reinigung Tuna übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis. Bestimmte Leistungen vermittelt dieReinigung Tuna lediglich für Kooperationspartner (z.B. im Bereich der Wäscherei). In diesem Falle erbringt die Reinigung Tuna nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich. Die Reinigung Tuna weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den Ladengeschäften.
- PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1
Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in der Preisliste bzw. durch die Mitarbeitenden der Reinigung Tuna genannte Preis. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Die Annahme von Reinigungsgut ohne Vorauszahlung stellt keinen Verzicht auf die Vorauszahlung dar.
3.2
Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Reinigung Tuna ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
- VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass die Reinigung Tuna die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.
- ANNAHME DER TEXTILIEN
5.1
Die Reinigung Tuna ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. Die Reinigung Tuna kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es offensichtlich erscheint, dass die von der Reinigung Tuna verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit die Reinigung Tuna die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat die Reinigung Tuna das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben und einen schon bezahlten Preis zu erstatten.
5.2
Die Reinigung Tuna ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder die Reinigung Tuna dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
5.3
Kleidungsstücke und div. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird von der Reinigung Tuna ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.
5.4
Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von der Reigung Tuna einen Beleg, der den Preis (soweit nicht aufgeschrieben, mindestens das aktuell gültiger Preis auf der Preisliste) für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält (Reinigungsbeleg) und bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das Abholdatum).
- PFLICHTEN DER TEXTILPFLEGE AM STERN
Die Reinigung Tuna ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen, Maßgebend ist das Pflegezeichen vom Herstellen. Die Reinigung Tuna kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde den Mitarbeitenden der Reinigung Tuna anders lautende Anweisungen gibt.
7 PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1
Der Kunde hat der Reinigung Tuna bei Annahme des Reinigungsguts durch die Reinigung Tuna auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.
7.2
Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch die Reinigung Tuna aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Kugelschreiber und Papier.
- RÜCKGABE
8.1
Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann der Kunde den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist die Reinigung Tuna nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nachweist. Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, wenn der Kunde unseren Mitarbeitenden seinen Personalausweis vorlegt und den Empfang der Ware bestätigt.
8.2
Die Reinigung Tuna kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.
8.3
Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.
8.4
Das Reinigungsgut muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen der Reinigung Tuna soweit die Reinigung Tuna die Adresse des Kunden nicht bekannt ist das Reinigungsgut auf Kosten des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen, zu versteigern oder zu entsorgen. Der Erlös aus einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich des Reinigungspreises bzw. der Lagerung, falls dieser noch nicht gezahlt wurde.
8.5
Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut der Reinigung Tuna, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.
- GEWÄHRLEISTUNG
9.1
Die Reinigung Tuna gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die Reinigung Tuna zur Verfügung steht.
9.2
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Reinigung Tuna dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Reinigung Tuna das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch unsere Mitarbeiter falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und die Reinigung Tuna sich darauf verlassen durfte.
9.3
Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch die Reinigung Tuna bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.
9.4
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von 3 Monaten nach Rückgabe des Reinigungsgutes.
- HAFTUNG
10.1
Die Haftung von der Reinigung Tuna ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.
10.2
Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.2 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung unseres Geschäftes für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von der Reinigung Tuna oder Dritten.
10.3
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.
- VERSCHIEDENES
11.1
Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.
11.2
Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes.
11.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Reinigung Tuna und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.